Fagus sylvatica 1/0  25-50
Forest plant and rose nurseries
Hauptstraße 111
D-25482 Appen
Tel. 04101 - 231 50 und 20 64 66
Fax. 04101 - 234 68
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Acer platanoides 1/0 15-80

Plant trading
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Protection of data privacy

We are pleased that you are interested in Udo Pein Forst- und Rosenschule's products and are visiting our Web site. Data protection and data security for customers and users have always had a high priority throughout our nursery.
This is why it is very important and of great concern to us to ensure the protection of your personal data during all of our business processes.
Your personal data is used exclusively for the technical administration of the Web site and to meet your wishes and requests. Only in cases in which you have given us your prior consent do we also use this data for product-related surveys and marketing purposes, but only to the extent required for each specific case. We will not disclose any data to government agencies, unless where required by law. We have obligated all our employees and branch offices to maintain secrecy.

Freiland-Schnittrosen
Larix
Fagus sylvatica

General terms and conditions (german)

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsinhalt bei allen Lieferungen, soweit nicht ausdrücklich anders lautende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.
Mit Erscheinen neuer Preislisten und Angebote verlieren alle früheren Preise ihre Gültigkeit. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Angebote
Die Angebote sind freibleibend und verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, rein netto, ausschließlich Verpackungskosten, ab Baumschule Udo Pein.
Zwischenverkauf bis zur Auftragserteilung bleibt vorbehalten.

Preise
Die Preise gelten ab Verkaufsstelle in Euro (€) zuzüglich geltender MwSt zum Zeitpunkt der Lieferung, ohne Abzüge.  

Lieferpflicht
Wenn durch Wetterkatastrophen, Hagel, Frost, Dürreschäden und durch andere Fälle höherer Gewalt, Wildverbiss, Schädlingsepidemien, Energieausfall oder andere Betri
ebsstörungen bzw. andere vom Verkäufer nicht zu vertretende Behinderungen die Ausführung bestätigter Aufträge unmöglich ist, so entfällt die Lieferpflicht.  

Gütebestimmungen
Der Verkäufer verpflichtet sich zur Lieferung von Pflanzen nach den Gütebestimmungen des Bundes deutscher Baumschulen (BdB e.V.).
Ers
atz für fehlende Sorten in ähnlich gleichwertigen Sorten ist gestattet, falls dies im Auftrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Eine Gewähr für das Anwachsen wird grundsätzlich nicht übernommen.

Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers und bis zur Höhe des Rechnungsbetrages übernommen. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.

Versand, Verpackung
Alle Verkäufe werden erst nach Abruf durch den Empfänger zum Versand gebracht.
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für Schäden, die während des Transportes entstanden sind, sind wir nicht haftbar. Die Verpackung wird bei uns fachgerecht und Pflanzen schonend durchgeführt, es besteht keine Rücknahmeverpflichtung, dieses gilt auch für Töpfe und Kulturplatten.
Pfandkisten werden grundsätzlich zunächst berechnet und bei Rückgabe gutgeschrieben. Die Kosten für die Rückführung von Pfandkisten trägt der Kunde. 

Mängel
Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Ware zu rügen. Die Mängelanzeige muss spätestens 5 Tage nach Empfang der Ware abgesandt we
rden. Die Mängel sind genau anzugeben. Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen unverzüglich gerügt werden, sobald sie zu erkennen sind.  

Zahlung
Bei Begleichung von Rechnungsbeträgen darf ein Zahlungsziel von 30 Tagen ab Lieferung der Ware nicht überschritten werden. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum werden 3% Skonto auf den Rechnungsbetrag gewährt.

Zahlungsverzug
Bei Überschreiten des vereinbaren Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Basiszinssatz  fällig.
Zahlungen werden jeweils auf die älteste Schuld angerechnet. Bei Zielüberschreitung sind auch die nachfolgenden Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig.  

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Pflanzen bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung; bei Bezahlung durch Wechsel oder Scheck bis zu derer Einlösung. Das vorbehaltene Eigentum des Verkäufers geht nicht dadurch verloren, dass der Käufer die gelieferten Pflanzen bis zu deren Weiterveräußerung oder endgültiger Verwendung vorübergehend auf seinem oder fremden Grundstück einlagert, einschlägt oder einpflanzt. Der Käufer ist verpflichtet, dabei so vorzugehen, dass die Pflanzen als vom Verkäufer gekommen bestimmbar sind. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer gegebenenfalls Einsicht in die entsprechenden Geschäftsunterlagen zu geben. Bei trotzdem erfolgter Vermischung der Pflanzen erwirbt der Verkäufer in Höhe des Wertes der von ihm gelieferten Pflanzen für die Zeit des Eigentumsvorbehaltes Miteigentum an den vermischten Pflanzen.  

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Appen, ausschließlicher Gerichtsstand Pinneberg. Es gilt deutsches Recht.

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